Präsidium und Vorstand des SV „Tälchen“ Krettnach e.V. laden alle aktiven und nicht-aktiven Mitglieder erneut zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)
am Freitag, dem 04. September 2020, um 19.30 Uhr
in das Bürgerhaus Krettnach ein.
Vorgesehene Tagesordnung (nach § 8 d.S.):
- Begrüßung, Totenehrung, Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
- Anträge an die Versammlung
- Bericht des Präsidiums
- Bericht des Ersten Geschäftsführers
- Kassenbericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache
- Abstimmung über die Aufnahme neuer Ehrenmitglieder nach § 19 der Vereinssatzung
- Abstimmung über die Anpassung der Kinder-/Jugendbeiträge nach Richtlinien des Sportbundes Rheinland
- Abstimmung über die Satzungsänderung betr. die gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen für Vereine
- Verschiedenes
Anträge an die Versammlung sind bis spätestens 26. August 2020 schriftlich bei Präsidiumssprecher Bernd Marx, 54329 Konz-Krettnach, Im Wiesengrund 44, einzureichen.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bis zum zugewiesenen Platz im Bürgerhaus sowie beim Verlassen des Platzes ist lt. Hygieneverordnung vorgeschrieben.
Präsidium und Vorstand des SV „Tälchen“ Krettnach e.V. freuen sich über einen regen Besuch.
Konz-Niedermennig, im August 2020
Für Präsidium und Vorstand
gez. Bernd Marx
Anhang:
Satzung des Sportvereins ”Tälchen“ Krettnach
§1 – Name, Sitz und Zweck
1. Der am 16. November 1946 in Krettnach gegründete Sportverein führt den Namen Sportverein „Tälchen“ Krettnach. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen Landesfachverbände. Der Verein hat seinen Sitz in Konz-Niedermennig. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Trier eingetragen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
– Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
– Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Anpassung der Beiträge
|
| Normalbeitrag | Familienrabatt | Zahlungsintervall |
Aktive | Kinder von 0 bis 13 Jahren | € 4,00 | € 3,50 | Halbjährlich |
| Jugendliche von 14-17 Jahren | € 4,00 | € 3,50 | Halbjährlich |
| Erwachsene ab 18 Jahre | € 6,50 | € 6,00 | Halbjährlich |
| Kinderturnen | € 4,00 | € 3,50 | Halbjährlich |
Volleyball (Mädchen13-18) | € 4,50 | € 4,00 | Halbjährlich | |
Nicht aktiv | Alle | € 3,00 | € 2,50 | Jährlich |
Der Familienrabatt gilt ab zwei Vereinsmitgliedern im Haushalt.