Wir bitten um Beachtung:
Auf Grundlage der 1. Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 21. September 2021 sowie der 26. CoBeLVO selbst (gültig bis 10.10.21) gilt Folgendes:
- Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte Zuschauer die Testpflicht (vorzuzeigen ist ein tagesaktueller Negativ-Test)
- ausgenommen Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag) und
- Schülerinnen und Schüler, welche sich dann mit ihrem Schülerausweis legitimieren müssen.
Die Nachweise werden beim Betreten der Sportanlage kontrolliert.
Mit der Bitte um Verständnis!
Der Vorstand