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Impressum

26. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 21. September 2021

Wir bitten um Beachtung:

Auf Grundlage der 1. Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 21. September 2021 sowie der 26. CoBeLVO selbst (gültig bis 10.10.21) gilt Folgendes:

  • Es gilt bei allen Veranstaltungen für nicht-immunisierte Zuschauer die Testpflicht (vorzuzeigen ist ein tagesaktueller Negativ-Test)
  • ausgenommen Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag) und
  • Schülerinnen und Schüler, welche sich dann mit ihrem Schülerausweis legitimieren müssen.

Die Nachweise werden beim Betreten der Sportanlage kontrolliert.

Mit der Bitte um Verständnis!

Der Vorstand