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Impressum

Die neue 24. Corona-Bekämpfungsverordnung (24. CoBeLVO) sieht folgende Bestimmungen vor:

  • Sport innen (§ 10 der 24. CoBeLVO) , hier: Dart

Gruppensport mit max. 20 Personen + verantwortliche Person + Geimpfte + Genesene oder 25 Kinder bis einschl. 14 Jahre

Testpflicht

Personenbegrenzung (eine Person pro 10 m²), Geimpfte + Genesene zählen mit

Kontaktdatenerfassung

Außerhalb der sportlichen Betätigung Maskenpflicht

Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschl. Umkleiden, Duschen und Toiletten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstandsgebot (1,50 m)

  • Sport außen (§ 10 der 24. CoBeLVO), hier: Beachvolleyball, Fußball

Gruppensport mit max. 50 Personen + verantwortliche Person + Geimpfte + Genesene

Keine Testpflicht

Personenbegrenzung (eine Person pro 10 m²), Geimpfte + Genesene zählen mit

Kontaktdatenerfassung nur im Rahmen einer angeleiteten Sportausübung durch anleitende Person

Außerhalb der sportlichen Betätigung im Innenbereich Maskenpflicht

Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschl. Umkleiden, Duschen und Toiletten unter Beachtung der Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstandsgebot (1,50 m)

Zuschauer bis zu 500 Personen gem. § 10 Abs. 5 und 6 der 24. CoBeLVO

Wir bitten um strikte Beachtung!

Der Vorstand