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CORONA-Update Nr. 11: Hygienekonzept zur Nutzung der Sportanlage in Konz-Niedermennig

Folgende Mannschaften/Abteilungen haben Interesse bekundet, die Sportanlage in Konz-Niedermennig zu nutzen:

  1. I./II. Herrenmannschaft des SV Tälchen Krettnach
  2. Jugendmannschaften: E- Jugend, F-Jugend
  3. Abteilung Beachvolleyball

Der Vorstand bittet um entsprechende Rückmeldung beim Geschäftsführer, Jugendleiter Andreas Faber bzw. der Abteilungsleiterin Breitensport Lisa Willems.

Den Mannschaften/ Abteilungen sind seitens des Vereins folgende allgemeinen Hygieneregeln auferlegt worden:

  • Der Aushang der Stadt Konz am Eingang der Sportstätte ist zwingend zu beachten
  • Die jeweiligen Übungsleiter und Sportler werden darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme am Sport-Angebot bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen ist.

Einhaltung der Hygiene-Regeln, wie sie im Folgenden veröffentlicht und am Platz ausgehängt sind.

  • Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten sind vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die jeweiligen Übungsleiter sind angehalten, diese zu führen und nach den Übungen dem Hygiene-Verantwortlichen Louis Capra abzugeben.
  • Umkleiden/Duschen sind und bleiben vorerst abgeschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
  • Um größere Menschenansammlungen bei der Nutzung der Sportanlage zu vermeiden, werden die Einheiten wie folgt aufgeteilt:

I./II. Herrenmannschaft: Trainingstage in der Regel Dienstag, optional auch Freitag

E 1 Jugend: Donnerstag

E 2 Jugend: Mittwoch

F Jugend: Montag

Kontrolle der Regeln durch verantwortliche Trainer oder Betreuer.

Training nur in Gruppen von höchstens 30 Personen mit Mindestabstand.

Erstellen von Listen der Teilnehmenden durch Übungsleiter und Abgabe der Listen bei Louis.

  • Das Vereinsheim ist ab dem 20. Juli wieder geöffnet. Der Ausschank von Getränken ist möglich, jedoch müssen im Innern der Gaststätte die Hygieneregeln beachtet werden.
  • Jugendliche können die Sportstätte nur im Beisein ihrer Übungsleiter benutzen.
  • Auf dem Vereinsgelände bleibt der Verzehr von Speisen verboten.
  • Sollte der vorgesehene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m aufgrund einer räumlichen Situation nicht eingehalten werden können, sind die jeweiligen Personen angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der jeweilige Übungsleiter soll darauf hinweisen und kontrollieren, dass die Hygienevorschriften während der Übungen eingehalten werden.

Abteilung Beachvolleyball

Trainingstage werden individuell von der Abteilung festgelegt. Da der Platz über einen separaten Zugang und Eingang verfügt, kann ein Kontakt mit den Fußball spielenden Mannschaften weitestgehend ausgeschlossen werden.

Um den Besonderheiten des Beach-Volleyballsports Rechnung zu tragen wurden von der Abteilung nachfolgende Verhaltensregeln festgelegt und werden per Aushang am Beach-Volleyballfeld angebracht:

Mannschaftssport ist inzwischen erlaubt

Wollt ihr den Platz zum Training nutzen, dann gelten folgende Regeln:

  • Mindestabstand von 2 m muss immer eingehalten werden
  • Nicht ins Gesicht fassen
  • Zuhause bleiben, wenn man sich krank fühlt
  • Kein Händeschütteln oder sonstiger Körperkontakt
  • Nutzung der Duschen & Umkleidekabinen ist weiterhin nicht möglich
  • Hände waschen – so oft wie möglich
  • Betreten und Verlassen der Anlage nur auf direktem Weg

Bitte diese Info an möglichst viele weitergeben. Mit der Bitte um Verständnis.

Im Auftrag des Präsidiums

Mike Reuter

Gültig ab 20. Juli 2020