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Impressum

Verein – Einladung zur Jahreshauptversammlung am 09.03.2018 mit Wortlaut der Ehrensatzung

SV „Tälchen Krettnach e. V.

SV „Tälchen“ Krettnach e. V., Im Wiesengrund 44, 54329 Konz-Krettnach, Tel. 06501-16194

E i n l a d u n g

Präsidium und Vorstand des SV „Tälchen“ Krettnach e.V. laden alle aktiven und fördernden Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)

am Freitag, dem 09.03.2018, um 19.30 Uhr

in das Vereinsheim am Sportplatz in Niedermennig ein.

Vorgesehene Tagesordnung (nach § 8 d.S.):

  • Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit

  • Anträge an die Versammlung

  • Bericht des Präsidiums

  • Bericht des Ersten Geschäftsführers

  • Kassenbericht des Schatzmeisters

  • Bericht der Kassenprüfer

  • Aussprache

  • Abstimmung über die Aufnahme einer Ehrensatzung als § 19 der Vereinssatzung (Text der Ehrensatzung s.u.)

  • Vorschläge und Abstimmung über die Aufnahme neuer Ehrenmitglieder

  • Verschiedenes

Anträge an die Versammlung sind bis spätestens 28.02.2018 schriftlich bei Präsidiumsmitglied Bernd Marx, 54329 Konz-Krettnach, Im Wiesengrund 44, einzureichen.

Präsidium und Vorstand des SV „Tälchen“ Krettnach e.V. freuen sich über einen regen Besuch.

Krettnach, im Februar 2018

Für Präsidium und Vorstand

i.A.

gez. Bernd Marx

Ehrensatzung in der Vereinssatzung des SV „Tälchen“ Krettnach

§ 19 Ehrensatzung

Zuständigkeit: Jedes volljährige Mitglied kann einen Antrag auf Ehrenmitgliedschaft für ein anderes Vereinsmitglied stellen. Die Entscheidung über die Annahme eines solchen Antrags geschieht nach Besprechung mit einfacher Mehrheit durch den Vorstand. Wenn der Vorstand den Antrag annimmt, wird er der nächsten Generalversammlung zur Entscheidung – nach Vorstellung durch das Präsidium ohne allgemeine Aussprache – vorgelegt. Der Antrag benötigt zur Annahme ein Quorum von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Grundvoraussetzungen für die Wahl zum Ehrenmitglied sind eine ununterbrochene Mitgliedschaft von mindestens 25 Jahren und hervorragende Verdienste um den Verein, die weit über das normale Maß hinausgehen müssen. Diese besonderen Verdienste werden in der Generalversammlung zur Begründung des Antrags vom Vorstand vorgestellt.

Für die Wahl zum Ehrenvorsitzenden müssen hervorragende Verdienste um den Verein mit mindestens 10 Jahren als Präsidiumsmitglied gegeben sein.

Das Mindestalter eines Ehrenmitglieds/Ehrenvorsitzenden wird auf 60 Jahre festgelegt; Ausnahmen können in besonderen Fällen zugelassen werden.

Leistungen des Vereins: Das gewählte Ehrenmitglied/der gewählte Ehrenvorsitzende wird durch öffentliche Verleihung einer Urkunde und mit der Ehrennadel des Vereins ausgezeichnet. Er/Sie erhält persönliche Einladungen zu allen Veranstaltungen des Vereins, bei öffentlichen Veranstaltungen, auch z.B. bei besonderen Heimspielen, wird er persönlich begrüßt. Er wird auf Lebenszeit von Mitgliedsbeiträgen befreit.

Nur Ehrenvorsitzende können als Ehrenvorstandsmitglieder an den Vorstandssitzungen mit aktivem Stimmrecht teilnehmen.

Ende der Ehrenmitgliedschaft: Die Ehrenmitgliedschaft endet mit dem Tod, sie ist nicht vererbbar. Das Ehrenmitglied/der Ehrenvorsitzende erhält im Namen des Vorstandes einen öffentlichen Nachruf. Die Ehrenmitgliedschaft kann bei vereinsschädigendem Verhalten durch die Generalversammlung nach Vorschlag des Vorstandes aberkannt werden.

Eintrag in die bestehende Satzung: Diese Ehrensatzung wird als § 19 der Vereinssatzung der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt, nach erfolgter Zustimmung dem Amtsgericht Wittlich (Vereinsregister) zugesandt und nach dessen Genehmigung Bestandteil der gültigen Vereinssatzung.